Oft sind es nur ein paar tausend Euro, über die Dorfgemeinschaftsvereine oder Initiativen nicht verfügen, um wichtige Projekte für den gemeinschaftlichen Zusammenhalt umzusetzen. Hier soll das neue Regionalbudget Abhilfe schaffen!
Ziel des Regionalbudgets ist die Förderung von Kleinprojekten, die die eigenverantwortliche Entwicklung im ländlichen Raum der Uckermark unterstützen. Die Projekte werden durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Uckermark in einem offenen Verfahren anhand von Bewertungskriterien ausgewählt.
Das Besondere im Vergleich zu regulären LEADER-Projekten: Die LAG Uckermark übernimmt als Zuwendungsempfängerin die Antragstellung und Abrechnung für die Umsetzung dieser Vorhaben. Die Umsetzung erfolgt durch die Initiatoren der Kleinprojekte selbst. Also: finanzielle Unterstützung für Projekte bis 10.000 EUR und weniger Bürokratie für die Nutznießenden.
Für den ersten Aufruf stehen insgesamt 100.000,00 EUR an Fördermitteln zur Verfügung, die folgenden Zwecken dienen sollen:
– Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
– Stärkung der dörflichen Gemeinschaft und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts
– Begleitung von Veränderungsprozessen in den ländlichen Orten
– Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
Das Regionalbudget richtet sich also an Vereine und lokale Initiativen, die z.B. Dorfgemeinschaftshäuser am Leben halten oder Projekte umsetzen, um Teilhabe oder auch Entwicklung in den Dörfern zu ermöglichen. Auch hier gilt: eine Förderung ist nur im ländlichen Raum möglich.
Beispiele aus der Vergangenheit:
Renovierung des Dorfgemeinschaftshauses Jakobshagen
Investitionen zur Errichtung des „Garten für Alle“ in Lychen
Bau des grünen Klassenzimmers in der Kleinen Grundschule Gollmitz
Teilnahmeunterlagen:
Haben Sie eine Idee oder bereits ein Vorhaben, dass Sie mit dieser Förderung gern umsetzen möchten? Dann steht Ihnen das Regionalmanagement gern für eine Erstberatung und weitere Informationen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Termine!
Einreichung der Teilnahmeunterlagen: bis zum 01. September 2024
Umsetzung der Vorhaben: 1. Halbjahr 2025
Recent Comments