Auf ein Neues! Auf ihrer Mitgliederversammlung am 10. März hat die LAG Uckermark beschlossen, kurzfristig ein neues Projektauswahlverfahren durchzuführen. Aus diesem Grund starten wir heute das 2. Auswahlverfahren 2017. Bis zum 22. Mai 2017 können Projektideen aus den Bereichen Daseinsvorsorge, Regionale Produkte und Wertschöpfung sowie Nachhaltiger Tourismus bei der LAG Uckermark eingereicht werden. Für diesen Wettbewerb wird ein Budget i. H. v. 4 Mio. EURO zur Verfügung gestellt. Bitte beachten: Es gelten die geänderten Projektauswahlkriterien vom 15. März 2017 sowie ein aktualisiertes Projektblatt. 

Die Ansprechpartner in den Teilregionen stehen im Vorfeld für eine Erstberatung, für die Prüfung der Fördervoraussetzungen und die Unterstützung bei der Vorbereitung  zur Teilnahme am Wettbewerb zur Verfügung. Nutzen Sie die Zeit vor Ablauf der Frist, um mit dem Regionalmanagement in Kontakt zu treten!

Alle Informationen zum Projektwettbewerb:

 

Allgemeine Information:

Bei der LEADER-Förderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren (Projektwettbewerb und offizielles Antragsverfahren), in dem hier durch Akteure vor Ort entscheiden wird, wer die zur Verfügung stehenden Mittel für ländliche Entwicklung erhalten soll. Dabei richtet sich die LAG nach der regionalen Entwicklungsstrategie (RES), der aktuellen LEADER-Richtlinie sowie einheitlichen Projektauswahlkriterien, nach denen jedes Projekt bewertet wird.