Mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderung der LEADER-Richtlinie können wieder Vorhaben zur Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität im ländlichen Raum aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) finanziert werden.
Anträge für Vorhaben können im Zeitraum bis zum 31. März 2021 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Neu ist, dass auch hier jetzt landesweit einheitliche Projektauswahlkriterien Grundlage für eine Bewilligung sind. Außerdem ist eine Stellungnahme der Lokalen Aktionsgruppe mit einer Prioritätensetzung Voraussetzung für einen vollständigen Antrag.

Dafür bitten wir Projektträger um die Einsendung des Antragsentwurfes bzw. einer Projektbeschreibung bis spätestens 15. März 2021.

Bei rechtzeitigem Eingang kann so die fristgerechte LAG-Stellungnahme bis zum 31.03.2021 erfolgen. Grundlage dafür sind die Regionale Entwicklungsstrategie sowie Kriterien zur Prioritätensetzung, die aktuell im Umlaufverfahren beschlossen werden.

WICHTIG für alle ANTRAGSTELLER: Bitte nutzen Sie die aktualisierten Antragsformulare!

Die Richtlinie sowie Antragsformulare finden Sie unter: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/laendliche-entwicklung/foerderung-leader/  

Weitere Informationen zu Änderungen sowie zum allgemeinen Verfahren gibt es beim –> Regionalmanagement .