Fördermittel beantragen
Die Förderung von Projekten der nachhaltigen Regionalentwicklung in Brandenburg ist anhand der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER möglich. Für die Umsetzung der dazu erforderlichen regionalen Beteiligung bedient sich die LAG eines Regionalmanagements. Die Aufgabe des Regionalmanagements besteht u.a. in der Beratung und Unterstützung der Projektträger bei der Antragstellung und der Organisation der Projektbewertungsprozesse innerhalb der Uckermark.
Das Regionalmanagement hält für Interessenten die aktuelle Richtlinie, Merkblätter und Antragsunterlagen bereit und kann Kontakte zu wichtigen Anlaufstellen und Kooperationspartnern in der Uckermark vermitteln. Noch viel wichtiger aber: Hier erhalten Sie die Information zu den jeweils aktuellen Terminen und Fristen zur Projektbewertung.
Pro Jahr finden 1–2 Projektauswahlverfahren statt, in denen in einem transparenten Beteiligungsverfahren nach einheitlichen Auswahlkriterien Projekte für eine Förderung ausgewählt werden, die den größten Mehrwert für die Uckermark haben, d.h. die den Zielstellungen der RES am meisten entsprechen.
Es handelt sich also um ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren:
Kontakt zum Regionalmanagement, Erstberatung, ggf. Vor-Ort-Termin
Einreichung einer Projektbeschreibung
Präsentation des Vorhabens vor Mitgliedern der LAG/RAK
Projektauswahl auf Basis einheitlicher Kriterien durch die LAG
Online-Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
Bewilligung oder Ablehnung