Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss für Projekte zu bekommen, die im ländlichen Raum (außerhalb der Kernstädte Templin, Prenzlau und Schwedt) Arbeitsplätze schaffen, die Daseinsvorsorge stärken oder neue Produkte und Angebote entwickeln.
Grundlage dafür ist die regionale Entwicklungsstrategie 2023-2027, die 2022 gemeinsam mit Bürgern und Akteuren aus der Uckermark entwickelt wurde. Schwerpunkte der Förderung sind die Bereiche Daseinsvorsorge & Teilhabe, regionale Produkte & Wertschöpfung sowie der nachhaltige Tourismus. Wer in diesen Bereichen ein Vorhaben plant und damit die Umsetzung der strategischen Ziele für die regionale Entwicklung unterstützt, kann eine EU-Förderung erhalten. Dies können u.a. Privatpersonen / Unternehmer:innen, gemeinnützige Vereine oder öffentliche Träger sein.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) stellt aus dem LEADER-Budget der Uckermark 1,5 Mio. EUR für das aktuelle Projektauswahlverfahren zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden unter anderem regionalen Produzent:innen unterstützt, neue Gastronomiebetriebe errichtet oder auch öffentliche Treffpunkte für die Dörfer eingerichtet. Zum Beispiel:
Interessierte müssen ihr Vorhaben bis zum 15. April bei der LAG eingereicht haben, um daran teilzunehmen. Im ersten Schritt werden die Vorhaben in der jeweiligen Region vorgestellt. Die Termine für die Präsentationen & Diskussionen in den regionalen Arbeitskreisen stehen bereits fest:
16. Mai 2024 RAK Naturparkregion Unteres Odertal (in Criewen)
17. Mai 2024 RAK UckerRegion (in Prenzlau)
17. Mai 2024 RAK Naturparkregion Uckermärkische Seen (in Lychen)
Dabei können Projektträger auch mit anderen LEADER-erfahrenen Akteuren in Kontakt kommen und erhalten ggf. wichtige Impulse für die Umsetzung ihres Vorhabens.
Anfang Juni werden die Projekte nach einheitlichen Projektauswahlkriterien in der Mitgliederversammlung der LAG bewertet. Die Projekte mit dem größten Mehrwert innerhalb des ausgelobten Budgets können dann im zweiten Schritt den formellen LEADER-Antrag bei der zuständigen Behörde (Landesamt LELF) stellen. Dies ist zukünftig nur noch auf digitalem Wege möglich und stellt eine Neuerung zu vergangenen Jahren dar.
Wichtig: Die eingereichten Vorhaben müssen über eine gewisse Planungsreife verfügen, da die Antragstellung innerhalb von 6 Monaten erfolgen muss. Ansonsten verfällt die Gültigkeit des Votums der LAG und damit die in Aussicht gestellten Fördermittel.
Teilnahmeunterlagen:
Für eine Erstberatung über die notwendigen Voraussetzungen steht Interessenten das Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe jederzeit gern zur Verfügung. Wir laden Sie außerdem herzlich zu einem Infoabend ein, bei dem Ablauf und Voraussetzungen einer LEADER-Förderung näher erläutert werden und an dem jeder unverbindlich teilnehmen kann.
28. Februar 17 Uhr LEADER-Infoabend (online)
Bitte anmelden unter info@lag-uckermark.de, wir senden Ihnen dann den Veranstaltungslink einen Tag vorher zu.
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